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   LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5241
LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97 (https://dejure.org/1998,5241)
LAG München, Entscheidung vom 10.03.1998 - 4 Ta 339/97 (https://dejure.org/1998,5241)
LAG München, Entscheidung vom 10. März 1998 - 4 Ta 339/97 (https://dejure.org/1998,5241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit bei Aufrechnung eines Mietminderungsanspruchs bezüglich einer Werkwohnung und arbeitsvertraglichem Lohnanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg: Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Lohansprüche mit Mietzinsforderung für Werkswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 783
  • NZA-RR 1999, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Zugleich entspricht es inzwischen ständ.Rspr., (seit BAG 26.3.1992 NZA 1992, 954 ), daß aufgrund des 4. VwGO -Änderungsgesetzes (BGBl 1990 I 2809 ff.) seit 1.1.1991 das Verhältnis der Gerichte für Arbeitssachen zu den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) eine Frage des Rechtsweges ist, nicht mehr nur eine Frage der sachlichen Zuständigkeit.
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Bis zur Neufassung des § 17 GVG war es herrschende Meinung, daß die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung nur dann berücksichtigt werden kann, wenn diese rechtskräftig oder bestandskräftig zwischen den Parteien festgestellt ist oder wenn sie vom Schuldner anerkannt wird (vgl. BGHZ 16, 124 ff.; BVerwG NJW 1987, 2530 und NJW 93, 2255).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Bis zur Neufassung des § 17 GVG war es herrschende Meinung, daß die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung nur dann berücksichtigt werden kann, wenn diese rechtskräftig oder bestandskräftig zwischen den Parteien festgestellt ist oder wenn sie vom Schuldner anerkannt wird (vgl. BGHZ 16, 124 ff.; BVerwG NJW 1987, 2530 und NJW 93, 2255).
  • LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97

    Arbeitsentgelt: Aufrechnung des Arbeitgebers mit rechtswegfremden Forderungen -

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Insoweit folgt die Beschwerdekammer der Auffassung der 9. Kammer des LAG München im Urteil vom 10.9.1997 -9 Sa 103/97- (n.v.).
  • LG Berlin, 09.08.2002 - 62 T 79/02

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Rechtswegs zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Streitigkeiten wegen Zahlung von Arbeitsvergütung sind gemäß § 2 I Nr. 3 a ArbGG ausschließlich den Arbeitsgerichten zugewiesen (vgl. LAG München MDR 1998, 783 [LAG München 10.03.1998 - 4 Ta 339/97] ).
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Ein anderer Teil der Literatur will die Entscheidungsbefugnis des Gerichts auf eine Analogie zu § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG stützen (vgl. Drygala, NZA 1992, 294, 297 f.); wieder andere leiten eine entsprechende Entscheidungsbefugnis aus der Sachnähe zwischen Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit ab (vgl. LAG München, Urteil vom 10.09.1997 - 9 Sa 103/97, juris; LAG München, MDR 1998, 783; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 387 ff Rn. 41; Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., vor § 387 Rn. 4; jurPK-BGB/Rüßmann, 5. Aufl., § 388 BGB Rn. 32; Mayerhofer, NJW 1992, 1602, 1604; eingehend Lüke aaO S. 731 ff.).
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